Donnerstag, 6.10.2022
Auslegung des Erblasserwillens bei Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker

Das Verhältnis einer postmortalen Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nur durch Auslegung von Urkunde und letztwilliger Verfügung ermittelt werden. Auf diese Weise ist laut Bundesgerichtshof zu erforschen, ob und inwieweit dieser voneinander unabhängige Machtbefugnisse begründen wollte.

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Freitag, 26.8.2022
Vollmachtsvorlage im Widerspruchsverfahren

Sorgt ein Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren durch Vorlage einer veralteten Vollmacht selbst für Zweifel an seiner Bevollmächtigung, hat er auf Verlangen seine Beauftragung für das konkrete Verfahren schriftlich nachzuweisen. Ansonsten ist der Widerspruch unzulässig erhoben. Dieser Fehler kann laut Bundesverwaltungsgericht nach Zustellung des Widerspruchsbescheids nicht mehr geheilt werden. Vielmehr ergibt sich daraus zwangsläufig, dass auch die Klage abzuweisen ist.

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Mittwoch, 29.6.2022
Wirksamer Vollstreckungsauftrag durch Nachreichen einer Vollmacht

Die fehlende Vertretungsmacht eines Inkassodienstleisters, der von einem Gläubiger mit der Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beauftragt wurde, führt nicht zur Nichtigkeit der erlassenen Vollstreckungsmaßnahme. Sie ist laut Bundesgerichtshof anfechtbar und kann durch nachträgliche Vorlage geheilt werden. Der Schutz des Schuldners erfordere keine andere Entscheidung.

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Dienstag, 2.2.2021
Anforderungen an Nachweis einer Anwaltsvollmacht dürfen nicht überspannt werden

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, in der es um die Anforderungen an den Nachweis einer Anwaltsvollmacht geht. Allein aus einer zu einem späteren Zeitpunkt unterschriebenen Vollmachtsurkunde könne nicht auf das Fehlen der grundsätzlich erforderlichen Bevollmächtigung geschlossen werden. Dies stelle eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes dar, so die Koblenzer Richter.

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Freitag, 5.6.2020
Vollmacht kann Sorgerechtsübertragung verhindern

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2020 den jahrelangen Streit darüber entschieden, ob die Erteilung einer Vollmacht für Sorgeentscheidungen die Übertragung der alleinigen Sorge nach § 1671 Abs. 1 BGB verhindern kann. Solange die Eltern kooperierten, sei dies der Fall, so der XII. Zivilsenat.

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