Ein deutscher Fußballnationalspieler, der im Rahmen des mit einem englischen Fußballverein geschlossenen Vertrags eingewilligt hat, dass sein Bild auf Tausch- und Sammelkarten veröffentlicht wird, kann nicht verlangen, dass sich die Verbreitung auf Bilder als Clubspieler beschränkt. Sofern sich aus dem Vertrag nichts Gegenteiliges ergibt, umfasst die Einwilligung laut Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch Bilder als Nationalspieler. Dies sei durch Auslegung zu ermitteln.
Mehr lesenEin Gewerbemietvertrag entspricht nur der Schriftform, wenn sich die wesentlichen Vereinbarungen der Urkunde entnehmen lassen. Unklarheiten können zwar durch Rückgriff auf die tatsächliche Nutzung geheilt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Mieterin die Räume nie selbst genutzt und das Ladengeschäft heimlich untervermietet hat.
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