Montag, 15.11.2021
Mietklausel ohne Sortiments- und Konkurrenzschutz ist wirksam

Eine Klausel, die den Konkurrenzschutz eines Ladenmieters in einem Einkaufszentrum ausschließt und eine Öffnungspflicht beinhaltet, benachteiligt ihn auch dann nicht unangemessen, wenn sie zugleich eine vage Sortimentsbindung enthält. In solchen Fällen kann sich der Mieter laut Bundesgerichtshof mit einem breiten Warenangebot schützen. Verteidige der Vermieter falsche Betriebskostenabrechnungen, könne der Mieter dahingegen ohne Abmahnung kündigen.

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Mittwoch, 24.2.2021
Wohnraummietrecht auf gewerbliche Weitervermietung nicht anwendbar

Bei der Frage, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, entscheidet der Nutzungszweck, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt. Geht dieser dahin, dass er die Räume weitervermietet oder sonst Dritten – auch zu Wohnzwecken – überlässt, sind laut Bundesgerichtshof die Vorschriften des Wohnraummietrechts auf das Hauptmietverhältnis nicht anwendbar.

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Freitag, 18.12.2020
Bestimmbarkeit des Mietobjekts bei Untervermietung

Ein Gewerbemietvertrag entspricht nur der Schriftform, wenn sich die wesentlichen Vereinbarungen der Urkunde entnehmen lassen. Unklarheiten können zwar durch Rückgriff auf die tatsächliche Nutzung geheilt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Mieterin die Räume nie selbst genutzt und das Ladengeschäft heimlich untervermietet hat.

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Montag, 23.11.2020
Umsatzsteuer auf Grundmiete kann auch für Betriebskosten gelten

Hat der Vermieter einer Gewerbeimmobilie mit einem Mieter die Zahlung von Umsatzsteuer auf die monatliche Grundmiete vereinbart, kann das im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung auch für alle Nebenkosten gelten. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.09.2020 entschieden.

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Mittwoch, 18.11.2020
Lambrecht will Gewerbemieter in Corona-Notlage stärken

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Mietrecht ändern und damit Gewerbemieter in der Corona-Krise unterstützen. Denn häufig fielen diesen Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte, staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen könnten. Geplant ist eine gesetzliche Klarstellung, dass die coronabedingte Beschränkung "regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis" bedeutet. Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt, "wenn er mit dem Vermieter über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe verhandeln möchte", so Lambrecht.

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