Lambrecht will Gewerbemieter in Corona-Notlage stärken

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Mietrecht ändern und damit Gewerbemieter in der Corona-Krise unterstützen. Denn häufig fielen diesen Einnahmen weg, wenn sie durch coronabedingte, staatlich angeordnete Beschränkungen die angemieteten Räume gar nicht mehr oder nur stark eingeschränkt nutzen könnten. Geplant ist eine gesetzliche Klarstellung, dass die coronabedingte Beschränkung "regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis" bedeutet. Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt, "wenn er mit dem Vermieter über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe verhandeln möchte", so Lambrecht.

Regelung auch gut für Vermieter

Eine solche Regelung sei auch im Sinne der Vermieter, sagte die Ministerin. Viele von ihnen hätten schon jetzt mit ihren Mietern einvernehmliche Lösungen zur Reduzierung der Miete gefunden. "Denn natürlich haben sie mehr davon, wenn sie einen guten Mieter haben, der bleibt und dann im nächsten Jahr auch wieder seine volle Miete bezahlen kann. Es gibt aber eben auch andere Vermieter, die bisher nicht zu Verhandlungen bereit sind", fügte sie hinzu.

Keine automatische Mietminderung

Das würde nicht automatisch einen Anspruch auf Mietminderung bedeuten, stellte Lambrecht gegenüber der Funke-Mediengruppe klar. "Natürlich müssen immer der Einzelfall und die konkreten vertraglichen Vereinbarungen geprüft werden. Notfalls muss gerichtlich festgestellt werden, ob eine Anpassung des Vertrags verlangt werden kann." Damit schnell Rechtssicherheit erzielt wird, will die Ministerin ebenfalls festschreiben, dass diese Verfahren von den Gerichten beschleunigt behandelt werden.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2020 (dpa).