Das generelle Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Krise im April 2020 in Sachsen war mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die entsprechende Regelung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 17.04.2020 werde der Bedeutung der Versammlungsfreiheit nicht gerecht und sei daher unwirksam, betonte das Gericht.
Mehr lesenDie Städte Koblenz und Andernach durften Anfang 2022 die unangemeldeten "Spaziergänge" verbieten, mit denen gegen Corona-Maßnahmen protestiert wurde. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen entschieden. Die zuständigen Behörden hätten aufgrund der Erfahrungen mit vorherigen Veranstaltungen davon ausgehen dürfen, dass Verstöße gegen geltende infektionsrechtliche Regelungen zu erwarten seien.
Mehr lesenDrei für Samstag in Leipzig geplante linke Demonstrationen bleiben untersagt. Dies hat das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Eilverfahren entschieden. Laut VG liegen "zureichende Tatsachen vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unfriedlichen Verlauf erwarten ließen". Die Entscheidung wird von Politikern teilweise harsch kritisiert.
Mehr lesenDie Verbote der meisten für das vergangene Wochenende geplanten und gegen die Corona-Politik gerichteten Versammlungen in Berlin sind nicht zu beanstanden. Das hatte das Verwaltungsgericht Berlin noch am Freitag klargestellt. Mehrere Tausend Menschen ließen sich davon allerdings nicht abhalten und demonstrierten dennoch. In einem Fall kippte das VG dagegen das Verbot und wurde am Samstag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Mehr lesenEine "Querdenken"-Versammlung durfte nicht wie geplant am 19.12.2020 in Weil am Rhein stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen am Samstagmorgen eingereichten Eilantrag der Initiatoren abgelehnt, wie ein Sprecher sagte. Details zur Begründung lagen zunächst nicht vor.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht hat das Verbot einer Dauermahnwache von Protestgegnern der Corona-Politik bestätigt. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag lehnte es als unzulässig und unbegründet ab. Bei seiner Abwägung berücksichtigte Karlsruhe bereits Erfahrungen von den Corona-Demonstrationen am Samstag in Berlin, bei denen das Hygienekonzept des Veranstalters gescheitert war und zur Auflösung der Versammlung geführt hatte.
Mehr lesen