Verbote rechtlich nicht zu beanstanden
Für die drei Demos war seit Wochen im Internet unter dem Motto "Alle zusammen – autonom, widerständig, unversöhnlich!" mobilisiert worden. Das VG begründete seinen Beschluss nun damit, dass die Verbote der Stadt rechtlich nicht zu beanstanden seien. Die Behörde könne die Versammlung verbieten, "wenn nach (...) erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist".
Hohe Wahrscheinlichkeit für unfriedlichen Verlauf
Für die angemeldeten Versammlungen liegen laut VG "zureichende Tatsachen vor, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen unfriedlichen Verlauf erwarten ließen". Im Hinblick auf die bundesweite Mobilisierung in der gewaltbereiten linksautonomen Szene handele es sich aus Sicht des Gerichtes um eine "kollektiv unfriedliche" Versammlungslage.
Teilweise massive Kritik
Die Entscheidung wird teilweise harsch kritisiert. Das Totalverbot der Versammlung sei ein "fatales Zeichen für die Versammlungsfreiheit", schrieb etwa die Vorsitzende der Leipziger SPD, Irena Rudolph-Kokot, am Freitag bei Twitter. Ähnlich äußerten sich die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel und der Leipziger Grünen-Stadtrat Jürgen Kasek.
Polizei plant Großeinsatz
Die Polizei will am Wochenende trotz der Entscheidung einen Großeinsatz durchführen und einen Kontrollbereich einrichten. Zuletzt flogen im September in Leipzig bei einer Demonstration mit mehreren Tausend Teilnehmern unter anderem Steine gegen mehrere Bankgebäude, später wurde im Stadtteil Connewitz eine große Barrikade in Brand gesetzt und ein kleineres Feuer auf der Straße entzündet. Laut Polizei wurden bei dem Einsatz sieben Beamte leicht verletzt.