Eine "Querdenken"-Versammlung durfte nicht wie geplant am 19.12.2020 in Weil am Rhein stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen am Samstagmorgen eingereichten Eilantrag der Initiatoren abgelehnt, wie ein Sprecher sagte. Details zur Begründung lagen zunächst nicht vor.
Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2020 (dpa).
VGH München, Beschränkung der Teilnehmer einer Versammlung und Anordnung der Mund-Nasen-Bedeckung, BeckRS 2020, 24844
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