Eilantrag gegen Demo-Verbot in Weil am Rhein in Karlsruhe gescheitert

Eine "Querdenken"-Versammlung durfte nicht wie geplant am 19.12.2020 in Weil am Rhein stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte einen am Samstagmorgen eingereichten Eilantrag der Initiatoren abgelehnt, wie ein Sprecher sagte. Details zur Begründung lagen zunächst nicht vor.

Verbreitung des Corona-Virus befürchtet

Die Stadt Weil am Rhein unmittelbar im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich hatte die Demonstration aus Angst, das Virus könne sich bei der Großveranstaltung verbreiten und die Lage im besonders vom Virus heimgesuchten Landkreis Lörrach verschärfen, untersagt. Das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hatten das Verbot ebenfalls bestätigt.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2020 (dpa).