Versammlungs-Verbote in Berlin überwiegend rechtens

Die Verbote der meisten für das vergangene Wochenende geplanten und gegen die Corona-Politik gerichteten Versammlungen in Berlin sind nicht zu beanstanden. Das hatte das Verwaltungsgericht Berlin noch am Freitag klargestellt. Mehrere Tausend Menschen ließen sich davon allerdings nicht abhalten und demonstrierten dennoch. In einem Fall kippte das VG dagegen das Verbot und wurde am Samstag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.

Nur "Deutschland vor der Wahl … Bürger fragen – Kandidaten antworten" darf stattfinden

Das VG hatte das vom Antragsgegner ausgesprochene Verbot der für den 28. und 29.08.2021 angemeldeten Versammlung "Deutschland vor der Wahl … Bürger fragen – Kandidaten antworten" mit je 500 zu erwartenden Teilnehmern mit der Begründung abgelehnt, eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei nicht erkennbar. Das OVG bestätigte dies und betonte, dass die Antragstellerin im Gegensatz zu anderen Anmeldern von sogenannten "Querdenker-Demos", die sich im Hinblick auf die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus nachweislich als nicht rechtstreu erwiesen hätten, diesen Eindruck bisher nicht in gleicher Weise nachhaltig vermittelt hätte.

Weitere Demos verboten

Drei weitere Antragsteller blieben dagegen vor dem VG mit ihren Eilanträgen erfolglos. Sie hatten beim Antragsgegner für den vergangenen Samstag und Sonntag mehrere Versammlungen angemeldet, zu denen sie bis zu 22.500 Teilnehmer erwarteten. Neben anderen Veranstaltungen hatte der Antragsgegner diese Versammlungen sofort vollziehbar verboten. Dabei hat das VG in seinen Entscheidungen bestätigt, dass Versammlungen unter freiem Himmel bei einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verboten werden können. Die Prognose des Antragsgegners, durch drei der "Querdenker-Szene" zuzuordnende Versammlungen bestünde eine unmittelbare Gefahr für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz, begegne auch angesichts der aktuellen Inzidenzen keinen durchgreifenden Bedenken.

Mindestabstände würden voraussichtlich nicht beachtet

Maßgeblich sei dabei, dass die Versammlungsteilnehmer nach der plausiblen Gefahrenprognose des Antragsgegners die zur Vermeidung von Infektionen auch im Freien einzuhaltenden Mindestabstände voraussichtlich nicht beachten würden, erläuterte das VG. Ausschlaggebend für diese Annahme seien die negativen Erfahrungen mit der Durchführung zahlreicher Versammlungen der Vergangenheit, die jeweils einen vergleichbaren Teilnehmerkreis aus der "Querdenker-Szene" angesprochen hätten, deren Zuordnung die Antragsteller nicht entgegengetreten seien. Zur Abwehr der deshalb bestehenden Gefahr habe die Versammlungsbehörde in Wahrnehmung ihrer Schutzpflicht Verbote aussprechen dürfen, welche auch unter Berücksichtigung des hohen Gutes der Versammlungsfreiheit unter den gegebenen Umständen verhältnismäßig seien.

Verbote hielten Demonstranten nicht fern

Mehrere Tausend Menschen ließen sich von den Verboten nicht abhalten und demonstrierten am Wochenende in Berlin gegen die deutsche Corona-Politik. Sie liefen in mehreren Aufzügen durch die Stadt und lieferten sich dabei immer wieder ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei. Gut 2.000 Einsatzkräfte waren am Samstag und Sonntag jeweils im Einsatz und schirmten das Regierungsviertel ab. Jeweils mehrere Tausend Menschen waren in Mitte und Friedrichshain auf den Straßen. Einsatzkräfte begleiteten die Gruppen und forderten sie auf, Abstand zueinander zu halten und Masken zu tragen - was in der Regel nicht geschah. Die Polizei löste die Demonstrationen aber nicht auf.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2021 - 1 S 119/21

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2021 (ergänzt durch Material der dpa).