Der XII. Zivilsenat des BGH hat eine bislang umstrittene Frage geklärt: Eine Umgangsregelung enthält nicht zwangsläufig auch das Gebot, zu den übrigen Zeiten Kontakt zum Kind zu unterlassen. Um als Grundlage für ein Ordnungsmittel zu dienen, müsse sich ein solches Gebot ausdrücklich aus der Anordnung ergeben.
Mehr lesenEine Erhöhung des Verfahrenswertes in einer Kindschaftssache mit massiven Streitigkeiten sowie einem Umgangsausschluss des Vaters ist auch bei geringen Einkommen der Eltern gerechtfertigt. Das OLG Karlsruhe erhöhte den Wert um 50% auf 6.000 Euro.
Mehr lesenIm Rahmen der Kostenentscheidung im Umgangsverfahren bedeutet ein Weniger an Umgang in der Regel nicht, dass man "verloren" und deshalb mehr Kosten zu tragen hat. Das Kindeswohl stehe im Vordergrund, betonte das OLG Karlsruhe.
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