Wird ein Tier verletzt, so kann es sein, dass der Schädiger Behandlungskosten zu ersetzen hat, die den Wert des Tieres um ein Vielfaches übersteigen. Dies unterstrich das Oberlandesgericht Celle und verurteilte die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd, welches von dem Hund über eine weite Strecke gejagt wurde, dabei mehrfach stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Ein Halter trage Verantwortung für ein Tier als Mitgeschöpf.
Mehr lesenDer Halter eines angeleinten Weimaraners muss sich die Tiergefahr seines Hundes nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. Darauf hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss hingewiesen. Die vom Weimaraner ausgehende Tiergefahr trete vollständig hinter die Tiergefahr des Rottweilers zurück.
Mehr lesenTrägt eine Katzenbesitzerin selbst vor, dass das Tier nur ihr gehört, kann ihre Haftpflichtversicherung nicht den Gebissenen zum Mithalter machen. Als einfache Nebenintervenientin dürfe die Versicherung keinen Geschehensablauf präsentieren, der in Widerspruch zum Vortrag der Hauptpartei steht, so der Bundesgerichtshof. Ausreichend sei, dass die unterstützte Partei die Erklärung zweifelsfrei nicht gegen sich geltend lassen möchte, und zwar auch dann, wenn dies nicht anwaltlich erklärt werde.
Mehr lesenEin Kind hat nach einem Sturz über die Leine des väterlichen Hunds nur bei Verschulden des Vaters Anspruch auf Schadensersatz. Die beschränkte Haftung der Eltern schließe einen verschuldensunabhängigen Anspruch aus Tierhalterhaftung aus, befand der Bundesgerichtshof. Eltern hätten bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegten.
Mehr lesenTierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch "bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen" verursacht wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, verurteilte die beklagte Haftpflichtversicherung aber dennoch, für die Folgen eines Hundebisses einzustehen, da im zu konkreten Fall keine bewusste Pflichtverletzung nachweisbar sei.
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