Ein Kind hat nach einem Sturz über die Leine des väterlichen Hunds nur bei Verschulden des Vaters Anspruch auf Schadensersatz. Die beschränkte Haftung der Eltern schließe einen verschuldensunabhängigen Anspruch aus Tierhalterhaftung aus, befand der Bundesgerichtshof. Eltern hätten bei der Ausübung der elterlichen Sorge dem Kind gegenüber nur für die Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegten.
Mehr lesenTierhalterhaftpflichtversicherungen können wirksam ihre Deckungspflicht für Ansprüche ausschließen, bei denen der Schaden durch "bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung von Hunden dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen oder Anordnungen" verursacht wurde. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, verurteilte die beklagte Haftpflichtversicherung aber dennoch, für die Folgen eines Hundebisses einzustehen, da im zu konkreten Fall keine bewusste Pflichtverletzung nachweisbar sei.
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