Kläger verlangt 14.000 Euro Behandlungskosten
Der damals 24 Jahre alte Wallach des Klägers hatte im Sommer 2019 einen Wert von etwa 300 Euro. Er floh damals vor einem Hund, der auf die Pferdekoppel gelaufen war und das Pferd anschließend bis in den nächsten Ort verfolgte. Dabei stürzte das Pferd mehrfach und verletzte sich schwer. Der Kläger ließ es für mehr als 14.000 Euro in einer Tierklinik operieren. Bereits das Landgericht Verden hatte die Halterin des Hundes verurteilt, die Behandlungskosten vollständig zu tragen. Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das OLG jetzt zurückgewiesen.
Keine Mitschuld aus Fluchtinstinkt des Pferdes
Es entschied zunächst, dass die Hundehalterin den gesamten Schaden ersetzen muss, obwohl der Schaden auch auf den eigenen Fluchtinstinkt des Pferdes zurückzuführen war. Das Pferd habe nicht etwa bloß aufgrund eines kurzen Erschreckens gescheut und sei dann weggelaufen. Vielmehr sei es von dem Hund über die Koppel, über den Weidezaun und weiter auf der Straße bis in die nächste Ortschaft "auf das Äußerste" getrieben worden. Diese von dem Hund ausgehende Gefahr habe den eigenen Verursachungsbeitrag durch das Pferd deutlich überwogen.
Streng wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht angemessen
Unerheblich sei auch, dass die Behandlungskosten den Wert des Tieres um das 49-fache überstiegen. Aufgrund der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und schmerzempfindliches Lebewesen verbiete sich eine streng wirtschaftliche Betrachtungsweise. Vielmehr seien sämtliche Umstände abzuwägen, unter anderem die Erfolgsaussichten der Behandlung, das Alter des Tieres und die Beziehung des Halters zu ihm. Hier sei der Wallach das erste Pferd gewesen, das der Kläger erworben und zu dem er von Anfang an eine besonders enge Bindung hatte. Der Kläger habe das Pferd kurz nach dessen Geburt gekauft und auf ihm das Reiten erlernt. Auch nach seiner aktiven Reiterzeit habe er das Pferd weiter behalten und als Beistellpferd genutzt. Das Pferd sei vor dem Unfall in einem sehr guten Zustand gewesen.