Eine Grundstücksschenkung mit der Verpflichtung für den Empfänger, es spätestens beim eigenen Tod an seine Kinder weiter zu verschenken, ist nach Ansicht des BGH zulässig: Erhalte der Dritte durch den Schenkungsvertrag zumindest einen bedingten Anspruch, werde die Testierfreiheit nicht umgangen.
Mehr lesenEine Bedingung in einem Testament, nach der die Tochter das Haus nur dann erbt, wenn ihr Lebensgefährte es nicht mehr betritt, ist nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt. Die nur bedingte Zuwendung übe im konkreten Fall, in dem die Parteien bis zum Erbfall familiär zusammenlebten, einen unzumutbaren Druck auf die Bedachte aus, sich in einem höchstpersönlichen Bereich auf einer bestimmte Art und Weise zu verhalten.
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