Mittwoch, 3.1.2024
Behandelnder Arzt kann als Erbe eingesetzt werden
Eine Patientin kann ihren behandelnden Arzt als Erben einsetzen. Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main führt dies auch dann nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Testaments, wenn der begünstigte Arzt selbst die Testierfähigkeit der Erblasserin bestätigt hat. Mehr lesen