Freitag, 26.1.2024
Terminsverlegung: Entbindung vom persönlichen Erscheinen wirkt fort

In Bußgeldsachen eine häufige Konstellation: Der Mandant lässt sich vom persönlichen Erscheinen befreien. Muss nach einer Terminsverlegung der Antrag wiederholt werden? Der BGH hat jetzt entschieden, dass die nicht auf einen konkreten Termin bezogene Befreiung nicht verbraucht wird.

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Donnerstag, 16.3.2023
Keine Pflicht Terminshinweise bei Umladung zu wiederholen

Eine Verhandlung und Entscheidung in Abwesenheit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts rechtfertigt nicht die Zulassung seiner Berufung, selbst wenn im Umladungsschreiben nicht erneut darauf hingewiesen wird, dass im Falle seines Nichterscheinens auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Das Dokument muss laut Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Ladungsschreiben gesehen werden.

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Dienstag, 23.8.2022
Unverschuldete Säumnis bei Verlegungsantrag wegen Terminkollision

Ein kurz vor dem Termin vollzogener Anwaltswechsel kann nur dann einen erheblichen Grund für eine Terminverlegung darstellen, wenn die Partei ihn nicht selbst verschuldet hat. Laut Bundesgerichtshof muss die Partei dabei auch zeitnah einen neuen Anwalt suchen. Einen Grund für eine Aufhebung des Termins könne es aber darstellen, wenn der neue Vertreter schon an zeitlich kollidierenden Verhandlungen teilnehmen müsse. Der Zeitpunkt der Antragstellung habe dabei keinen Einfluss.

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Montag, 29.11.2021
Kostenerstattung bei wegen Corona verschobener berufsbegleitender Fortbildung

Wurde eine gebuchte berufsbegleitende  Aus- oder Fortbildungsmaßnahme coronabedingt verschoben, so hat der Teilnehmer das Recht, von der Veranstaltung Abstand zu nehmen und die Teilnahmevergütung zurückzuverlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle mit Blick darauf entschieden, dass bei berufsbegleitenden Aus- oder Fortbildungen die Einhaltung der Veranstaltungstermine wesentlich ist. Im Berufsleben Stehende seien meist sehr eingespannt.

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Montag, 25.10.2021
Schuldhafte Säumnis des Rechtsanwalts bei Vorlage eines Attests am Tag vor der Verhandlung

Erscheint ein Rechtsanwalt nicht zum Termin, so ist seine Säumnis auch dann schuldhaft, wenn er erst einen Tag vorher unter Verweis auf eine seit mehreren Tagen bestehende Arbeitsunfähigkeit beantragt, diesen zu verlegen. Das Landgericht München I bewertete ein ärztliches Attest, welches einem Anwalt neben Angst- und Schlafstörungen eine "nicht vollständig abrufbare Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit" bescheinigte, auch als inhaltlich fragwürdig.

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Montag, 13.9.2021
Keine Terminverlegung "in letzter Minute" bei längerer Erkrankung

Die Ablehnung einer Terminsänderung in einem Gerichtsverfahren kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein. Dies ist laut Bundesfinanzhof der Fall, wenn Beteiligte schon bei Abgabe der Steuererklärungen Mitwirkungspflichten verletzt haben und dann trotz andauernder Krankheit keine Vorsorge für die Wahrnehmung eines Termins treffen. Eine erneute Verhandlungsunfähigkeit sei absehbar gewesen.

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