Montag, 6.11.2023
Folgetermin nicht ausgehängt: Kein Verstoß gegen Öffentlichkeitsgrundsatz

Wird ein Folgetermin weder auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht noch ausgehängt, verstößt dies nicht gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz. Der Sitzungssaal, so das BVerwG auf die Beschwerde einer Umweltvereinigung hin, war grundsätzlich zugänglich. Jeder hätte sich nach ihm erkundigen können.

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Donnerstag, 16.3.2023
Keine Pflicht Terminshinweise bei Umladung zu wiederholen

Eine Verhandlung und Entscheidung in Abwesenheit eines sich selbst vertretenden Rechtsanwalts rechtfertigt nicht die Zulassung seiner Berufung, selbst wenn im Umladungsschreiben nicht erneut darauf hingewiesen wird, dass im Falle seines Nichterscheinens auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Das Dokument muss laut Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Ladungsschreiben gesehen werden.

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