Dienstag, 8.3.2022
Energiegrundversorger darf teurere Tarife für Neukunden anbieten

Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Der Grundversorger müsse nicht alle Kunden zu gleichen Preisen beliefern, entschied das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 02.03.2022.

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Donnerstag, 18.6.2020
Tarife einer Verwertungsgesellschaft müssen sich an wahrgenommenen Rechten orientieren

Eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt, ist verpflichtet, Tarife über die Vergütung für die Nutzung dieser Rechte nach dem Umfang der von ihr wahrgenommenen Rechte festzusetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden.

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