Donnerstag, 18.6.2020
Tarife einer Verwertungsgesellschaft müssen sich an wahrgenommenen Rechten orientieren

Eine Verwertungsgesellschaft, die Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt, ist verpflichtet, Tarife über die Vergütung für die Nutzung dieser Rechte nach dem Umfang der von ihr wahrgenommenen Rechte festzusetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden.

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