Das Bundesjustizministerium hat das
Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Wertungswidersprüche und
historisch überholte Straftatbestände geprüft. Es hat eine Reihe von Delikten
identifiziert, die aufgehoben oder angepasst werden sollen.
In einer Anhörung des Rechtsausschusses am 19.06.2023 hat sich die Mehrheit der Experten dafür ausgesprochen, "Schwarzfahren" nicht mehr als Straftat zu ahnden. Da häufig arme Menschen, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von Ersatzfreiheitsstrafen betroffen seien, plädierten mehrere Sachverständige für die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs.
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