Das Bundesjustizministerium stellt im Zuge von Überlegungen zu einer Entlastung der Justiz auch Strafen für Schwarzfahren auf den Prüfstand. Die Regierung habe sich vorgenommen, das Strafrecht auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen und hierbei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände, die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu legen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit.
Modernisierung des Strafrechts soll Justiz entlasten
"Zudem soll das Sanktionensystem einschließlich Ersatzfreiheitsstrafen, Maßregelvollzug und Bewährungsauflagen überarbeitet werden", sagte der Sprecher weiter. Ob vor diesem Hintergrund auch beim Thema Fahren ohne Fahrschein Handlungsbedarf bestehe, werde derzeit im Ministerium geprüft. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll, sagte der Sprecher nicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem "Spiegel", er wolle das "Strafrecht systematisch überprüfen und mit einer Modernisierung für eine Entlastung der Justiz sorgen".
Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Sasse, Schwarzfahren – legalisieren oder weiter pönalisieren? – Eine Ausmessung, NJ 2019, 59
Lauing/Bausback, "Schwarzfahren“ entkriminalisieren?, DRiZ 2017, 350
Aus dem Nachrichtenarchiv
DRB für Kompromiss beim Schwarzfahren,
Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.11.2018,
becklink 2011412