Stra­fen für Schwarz­fah­ren wer­den über­prüft

Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um stellt im Zuge von Über­le­gun­gen zu einer Ent­las­tung der Jus­tiz auch Stra­fen für Schwarz­fah­ren auf den Prüf­stand. Die Re­gie­rung habe sich vor­ge­nom­men, das Straf­recht auf Hand­hab­bar­keit, Be­rech­ti­gung und Wer­tungs­wi­der­sprü­che zu prü­fen und hier­bei einen Fokus auf his­to­risch über­hol­te Straf­tat­be­stän­de, die Mo­der­ni­sie­rung des Straf­rechts und die schnel­le Ent­las­tung der Jus­tiz zu legen, teil­te ein Spre­cher am Frei­tag auf An­fra­ge mit.

Mo­der­ni­sie­rung des Straf­rechts soll Jus­tiz ent­las­ten

"Zudem soll das Sank­tio­nen­sys­tem ein­schlie­ß­lich Er­satz­frei­heits­stra­fen, Ma­ß­re­gel­voll­zug und Be­wäh­rungs­auf­la­gen über­ar­bei­tet wer­den", sagte der Spre­cher wei­ter. Ob vor die­sem Hin­ter­grund auch beim Thema Fah­ren ohne Fahr­schein Hand­lungs­be­darf be­stehe, werde der­zeit im Mi­nis­te­ri­um ge­prüft. Wann diese Prü­fung ab­ge­schlos­sen sein soll, sagte der Spre­cher nicht. Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) sagte dem "Spie­gel", er wolle das "Straf­recht sys­te­ma­tisch über­prü­fen und mit einer Mo­der­ni­sie­rung für eine Ent­las­tung der Jus­tiz sor­gen".

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2022 (dpa).

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