Dienstag, 26.10.2021
Schadensminderung muss zumutbar sein

Ein Unfallopfer muss sich nur Therapien unterziehen, die ihm zuzumuten sind. Eine stationäre psychiatrische oder eine mit erheblichen Nebenwirkungen verbundene medikamentöse Behandlung muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs die Aussicht einer wesentlichen Besserung bieten. Zudem müsse mit Blick auf den Verdienstausfallschaden Aussicht auf einen gewinnbringenden Einsatz der erhöhten Arbeitsfähigkeit bestehen.

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Dienstag, 26.1.2021
Kaskoversicherung dient nicht der Schadensminderung

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss seine Kaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen, um den Unfallgegner zu entlasten. Grundsätzlich sei es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren, betonte der Bundesgerichtshof. Die Inanspruchnahme des eigenen Kaskoversicherers sei regelmäßig wegen der damit verbundenen Rückstufung nicht zumutbar.

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Dienstag, 19.1.2021
Reichweite eines rechtskräftigen Urteils

Wird einer Investorin rechtskräftig im Grundurteil ein Amtshaftungsanspruch zugesprochen, kann das Gericht im Bezifferungsverfahren nicht eine Schadensminderungspflicht der Klägerin annehmen, die den Anspruch auf Null zurückschraubt. Die Rechtskraft des positiven Feststellungsanspruchs erlaubt laut Bundesgerichtshof nur Einwendungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung des Grundurteils entstanden sind.

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