Freitag, 8.7.2022
Kfz-Hersteller muss bei Mitarbeiterleasing Rundfunkbeiträge zahlen

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) darf von einem Kraftfahrzeughersteller auch Rundfunkbeiträge für von Mitarbeitern geleaste Fahrzeuge erheben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag klargestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt. Beitragsschuldner sei bei beitragspflichtigen gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen derjenige Beitragsschuldner, auf den das Fahrzeug zugelassen sei.

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Freitag, 17.6.2022
Vollstreckungsmaßnahmen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge rechtmäßig

Ein Mann aus Borken in Nordrhein-Westfalen, der wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge zur Erzwingung der Vermögensauskunft für ein halbes Jahr inhaftiert war, ist mit seinen Klagen gegen die Stadt Borken und gegen den WDR gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klagen wegen diverser Zulässigkeitsmängel ab. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge nicht erfüllt gewesen seien, so das Gericht.

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Donnerstag, 28.4.2022
Barzahlung von Rundfunkbeiträgen darf nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden

Der ausnahmslose Ausschluss einer Barzahlung von Rundfunkbeiträgen in der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks ist rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 27.04.2022 entschieden. Er verstoße gegen die unionsrechtlichen Vorgaben für Barzahlungsbeschränkungen bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten sowie gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Beitragspflichtigen ohne Zugang zu einem Girokonto müsse die Barzahlung möglich sein.

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Donnerstag, 5.8.2021
BVerfG hebt Rundfunkbeitrag bis zu einer Neuregelung auf 18,36 Euro an
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags gelten bis zu einer Neuregelung vorläufig mit Wirkung vom 20.07.2021. Mehr lesen
Dienstag, 26.1.2021
Ausschluss der Barzahlung des Rundfunkbeitrags grundsätzlich zulässig

EU-Mitgliedstaaten können ihre Verwaltungen zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, sie dürfen diese Zahlungsmöglichkeit aber auch aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken. Eine Beschränkung kann gerechtfertigt sein, wenn die Barzahlung aufgrund einer sehr großen Zahl von Zahlungspflichtigen zu unangemessenen Kosten führen kann. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union in zwei Klagen zum Rundfunkbeitrag.

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Mittwoch, 20.1.2021
Keine Befreiung von Rundfunkgebühren wegen Zugehörigkeit zu Covid-19-Risikogruppe

Ein Schwerbehinderter mit eingeschränkter Lungenfunktion muss nicht allein wegen seiner Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Laut Sozialgericht Osnabrück ist er nicht allgemein vom Besuch öffentlicher Veranstaltungen ausgeschlossen, sodass ihm insoweit kein Nachteil durch seine Behinderung entsteht. Der Ausfall von Veranstaltungen durch die Pandemie hingegen betreffe alle Menschen.

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Dienstag, 8.12.2020
Sachsen-Anhalt blockiert Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei am 08.12.2020 mit. Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament. Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

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Dienstag, 29.9.2020
Grundsätzlich kein Ausschluss von Barzahlungen

Gläubiger von Geldforderungen sind nach dem Unionsrecht grundsätzlich verpflichtet, Euro-Bargeld anzunehmen – mit zwei Ausnahmen. Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Giovanni Pitruzzella in seinen Schlussanträgen vom 29.09.2020. Im zugrunde liegenden Fall geht es um den Bargeldausschluss bei der Zahlung von Rundfunkbeiträgen. Pitruzzella äußerte Zweifel an der Beitragssatzung der Rundfunkanstalt. Ob der Ausschluss aber ausnahmsweise zulässig sei, müsse das Bundesverwaltungsgericht prüfen.

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Montag, 15.6.2020
Rundfunkbeitrag ist trotz Unzufriedenheit mit Programmgestaltung zu zahlen

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 bestätigt hat, sind Rundfunkbeiträge auch dann zu zahlen, wenn kein Empfangsgerät vorgehalten wird. Auch der Vorwurf, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sei weder objektiv noch unparteilich und zudem unausgewogen, vermag die Beitragspflicht nicht auszuhebeln. Dies hat am 28.05.2020 das Verwaltungsgericht Trier klargestellt.

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