Sachsen-Anhalt blockiert Erhöhung des Rundfunkbeitrags

Sachsen-Anhalt blockiert die Erhöhung des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) habe den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Landtag zurückgenommen, teilte die Staatskanzlei am 08.12.2020 mit. Damit erübrige sich die weitere Befassung mit dem Entwurf im Parlament. Faktisch bedeutet das eine Blockade der geplanten Beitragsanpassung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

CDU versagte Zustimmung zum Staatsvertrag

Haseloff entschied damit nach wochenlangen existenziellen Streitigkeiten der Koalition doch selbst. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen hätten mitgeteilt, dass es unterschiedliche Auffassungen zum Staatsvertrag gebe, hieß es aus der Staatskanzlei. Daraus folge, dass es im Landtag keine Mehrheit für das Vorhaben gebe. Die CDU betonte trotz zahlreicher Krisentreffen mit den Bündnispartnern, dass sie auf keinen Fall einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum 01.01.2021 zustimmen werde.

Gemeinsame Abstimmung mit AfD vermieden

SPD und Grüne wollten das Vorhaben aller Länder hingegen mittragen. Die CDU hätte ihr Veto auch gegen den Willen der Koalitionspartner mit den Stimmen der oppositionellen AfD durchsetzen können. Diese lehnt die Erhöhung und das System des Rundfunkbeitrags an sich ab. Eine gemeinsame Abstimmung seiner CDU mit der AfD wollte Haseloff aber auf jeden Fall vermeiden. SPD und Grüne hatten zudem angekündigt, im Fall eines gemeinsamen CDU-AfD-Vetos keine Zukunft mehr für die seit 2016 regierende bundesweit erste Kenia-Koalition zu sehen.

Streit um Rundfunkbeitragserhöhung kann vor Gericht landen

Diesem Szenario geht Haseloff jetzt mit seinem Schritt zunächst aus dem Weg. "Mit dieser Lösung geht die Koalition gefestigt aus der Krise hervor und wird ihre Arbeit zum Wohle des Landes bis zum Ende der Legislaturperiode fortsetzen", sagte er. In Sachsen-Anhalt wird am 06.06.2021 gewählt. Was jetzt mit dem höheren Rundfunkbeitrag passiert, ist offen. Es gilt als ausgemacht, dass öffentlich-rechtliche Sender vor dem Bundesverfassungsgericht die von einer unabhängigen Kommission ermittelte Erhöhung einzuklagen versuchen werden. Zahlreiche Ministerpräsidenten hatten in den vergangenen Tagen um Zustimmung zum Staatsvertrag aus Sachsen-Anhalt gebeten und Nachverhandlungen abgelehnt.

Sender wollen klagen

Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) will nach Angaben von Intendantin Karola Wille vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Deutschland nicht kommen sollte. Die Intendantin des öffentlich-rechtlichen Senders sagte am 07.12.2020 bei der Sitzung des MDR-Rundfunkrats: "Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die bedarfsauftragsgerechte Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert. Dann sind die Rundfunkanstalten in ihren Grundrechten beschwert, das heißt in ihren Grundrechtsbereich wird eingegriffen." Wille betonte: "Deswegen werden wir sicherlich den Weg nach Karlsruhe suchen, um eine verfassungsgerichtliche Klärung herbeizuführen." Schon im September hatte die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, im Radioeins-Medienmagazin durchblicken lassen, dass man nach Karlsruhe ziehen würde. Im Oktober antwortete der Intendant des Bayerischen Rundfunks (BR), Ulrich Wilhelm, in einem dpa-Interview auf die Frage, ob der BR klagen würde: "Selbstverständlich ist das eine Option."

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2020 (dpa).