Für Fahrfehler eines Urlaubers haftet ein Reiseveranstalter für geführte Motorradreisen nicht. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass der Veranstalter keine Unfallfreiheit garantieren kann, da er keinen Einfluss auf Fahrfehler habe.
Mehr lesenEin Reiseveranstalter kann sich nicht auf einen nicht belegten Pauschalwert für die Entschädigung zurückziehen, die ihm nach einem Reiserücktritt noch zusteht. Der Bundesgerichtshof betont in einer Reihe von gemeinsam veröffentlichten Entscheidungen, dass der Reiseveranstalter für die konkrete Höhe darlegungs- und beweisbelastet ist. Außerdem stellt er klar: Der Anspruch des Reisenden auf Rückzahlung gehe auf die Reiserücktrittsversicherung über und könne von ihr auch weiter an ein Inkassounternehmen abgetreten werden.
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