Motorradtour: Veranstalter garantiert keine "schadlose Rückkehr von der Reise"
Für Fahrfehler eines Urlaubers haftet ein Reiseveranstalter für geführte Motorradreisen nicht. Das OLG Stuttgart stellte klar, dass der Veranstalter keine Unfallfreiheit garantieren kann, da er keinen Einfluss auf Fahrfehler habe.
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