Mittwoch, 16.11.2022
Kein einstweiliger Rechtsschutz für Soldaten ohne Erfahrungsnachteil in Konkurrentenstreit

Ein Soldat, der parallel in einem weiteren Bewerbungsverfahren auf einen mindestens gleichwertigen Posten wie sein Konkurrent befördert wurde, muss keinen für ihn nachteiligen Erfahrungsvorsprung seines Mitbewerbers fürchten. Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen neuen Auswahlentscheidung beide Kontrahenten Dienstzeiten auf höherer Ebene vorweisen könnten.

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Dienstag, 23.6.2020
Durchgefallener Polizeianwärter muss Möglichkeit auf Rechtsschutz haben

Einem Polizeianwärter, der bei einer Prüfung endgültig durchgefallen und deshalb kraft Gesetzes aus seinem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen ist, darf einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung nicht kategorisch versagt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 09.06.2020 entschieden und das Oberverwaltungsgericht Bautzen gerüffelt, das die gravierenden Nachteile für den Beschwerdeführer komplett außer Acht gelassen und dadurch dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt habe.

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