Dienstag, 11.7.2023
Vorvertragliche Aufklärungspflicht für Altgesellschafter nur bei Vertriebsverantwortung

Im Streit um Aufklärungspflichten zwischen Anlegern und Gründungsgesellschaftern einer Publikumskommanditgesellschaft hat der Bundesgerichtshof die spezialgesetzliche Prospekthaftung von der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss abgegrenzt. Nach seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung kommt eine Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft unter dem Gesichtspunkt eines Verschuldens bei Vertragsschluss in Betracht. Abzustellen sei auf die Vertriebsverantwortung.

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Mittwoch, 22.3.2023
Spezialgesetzliche Prospekthaftung oder Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss?
Vorerst wird es noch keine Entscheidung zur Abgrenzung zwischen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss geben. Wie der Bundesgerichtshof heute mitteilte, sollte hierzu eigentlich gestern verhandelt werden. Die beklagten Gründungsgesellschafterinnen hätten aber ihre Revision vorher zurückgenommen. In ähnlich gelagerten Verfahren hat der BGH die Revision gestern zugelassen. Mehr lesen
Donnerstag, 23.6.2022
Prospekthaftung nach Kapitalanlagebetrug

Für den Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen Kapitalanlagebetrugs ist es unerheblich, ob er das Wertpapier von dem ausgebenden Unternehmen selbst oder von einem anderen Marktteilnehmer erworben hat. Der Zweck des § 264a StGB, der diese Form des Betrugs unter Strafe stellt, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs, alle potenziellen Kapitalanleger vor einer möglichen Schädigung zu schützen und die Funktion des Kapitalmarkts zu sichern. Dafür sei es irrelevant, von wem das Papier gehandelt werde.

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Freitag, 11.3.2022
Kapitalanlagebetrug bei Prospekthaftung nur bei Gefahr der Anlegerbeeinflussung

Ein zum Schadensersatz aus Prospekthaftung führender Anlagebetrug liegt nur dann vor, wenn die Broschüre "erhebliche" Fehler enthält. Laut Bundesgerichtshof liegen solche bedeutenden Prospektfehler dann vor, wenn sie Umstände betreffen, die ein durchschnittlich vorsichtiger Kapitalanleger bei seiner Entscheidung berücksichtigen würde.

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Freitag, 18.2.2022
Bilanzielle Bewertung durch das Gericht nur bei eigener richterlicher Sachkunde

Die bilanzielle Bewertung einer (möglicherweise) risikobehafteten Forderung im Zivilprozess erfordert in der Regel die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Laut Bundesgerichtshof kann diese Einschätzung auch durch das Gericht erfolgen, sofern dieses ausnahmsweise selbst über die notwendige besondere Sachkunde verfügt und die Parteien zuvor darauf hinweist. Beweisanträgen auf Einholung eines Gutachtens hätte es ansonsten nachgehen müssen.

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