Mittwoch, 12.3.2025
Bezeichnung von Olaf Scholz als "Volksschädling" nicht strafbar

Bei der Beurteilung einer Politikerbeleidigung durch ein Plakat bei einer Versammlung darf nicht nur allein die Äußerung an sich berücksichtigt werden: Laut BayObLG müssen auch der Inhalt des Plakats, das Thema der Demonstration und die Anzahl der Versammelten gewürdigt werden.

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Dienstag, 17.12.2024
Nach Habeck-Debatte: Wann Beleidigungen strafbar sein sollten

Die Frage, wie der Rechtsstaat mit Beleidigungen umgehen sollte, ist nicht erst seit der Durchsuchung bei einem Mann, der Wirtschaftsminister Habeck beleidigt haben soll, virulent. Sven Großmann mit einer Analyse, wieviel Schärfe die Demokratie braucht und wo sie davor geschützt werden muss.

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Montag, 4.11.2024
Merkel "dumme Schlampe" genannt: Strafbarkeit hängt nicht von Follower-Zahl ab

Wer eine Person "im politischen Leben des Volkes" in den sozialen Medien beleidigt, macht sich nach § 188 StGB strafbar. Auf eine bestimmte Reichweite des Beitrags – etwa eine bestimmte Anzahl von Followern – kommt es nicht an. Entscheidend sei allein der Inhalt der Äußerung, so das OLG Zweibrücken.

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