Mittwoch, 13.7.2022
Klagen gegen Höchstspannungsleitung südwestlich von Köln erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen eine Höchstspannungsleitung südwestlich von Köln zwischen Frechen und Brühl abgewiesen. Nachdem es die ursprüngliche Planfeststellung noch für rechtswidrig gehalten hatte, stehe dem Vorhaben nach Durchführung eines Planergänzungsverfahrens nun nichts mehr entgegen, so das BVerwG.

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Donnerstag, 5.5.2022
Klage gegen Nordverlängerung der A 14 erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 04.05.2022 die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt für den Neubau der Bundesautobahn A 14 zwischen Osterburg und Seehausen abgewiesen. Nunmehr gibt es lediglich für einen Abschnitt in Brandenburg noch keinen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss.

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Freitag, 17.9.2021
Klagen gegen S-Bahnstrecke 4 in Hamburg teils unzulässig

Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht gestern entschieden und die Klagen mehrerer Grundstückseigentümer und einer Naturschutzvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts könnten 21 Eigentümer gegenwärtig keine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen. Der Verband sei seinerseits nicht klageberechtigt.

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Donnerstag, 24.6.2021
Klagen gegen Teilstrecke des Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua gescheitert

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 25.11.2019 zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 Oberhausen Hbf - Emmerich - Grenze NL (Planfeststellungsabschnitt 1.4) ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden und damit letztinstanzlich die Klagen eines Bürgers und der Stadt Voerde abgewiesen. Die Ausbaustrecke ist Teil des europäischen Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua.

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Mittwoch, 24.6.2020
Klagen gegen Weiterbau der A 49 gescheitert

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.06.2020 zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesautobahn A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden/Felda abgewiesen. Der Beschluss sei bereits 2014 rechtskräftig bestätigt worden. Er sei zwar mit Blick auf ein späteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der wasserrechtlichen Prüfung fehlerhaft. Das Wasserrecht sei aber flexibel genug, um diesen Fehler nachträglich zu korrigieren, ohne dass der Beschluss erneut in Frage gestellt werden müsste.

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