Klagen gegen Teilstrecke des Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua gescheitert

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 25.11.2019 zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 Oberhausen Hbf - Emmerich - Grenze NL (Planfeststellungsabschnitt 1.4) ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden und damit letztinstanzlich die Klagen eines Bürgers und der Stadt Voerde abgewiesen. Die Ausbaustrecke ist Teil des europäischen Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua.

BVerwG weist Klagen ab – Planfeststellung ist nicht zu beanstanden

Die im betreffenden Abschnitt durch das Stadtgebiet von Voerde (Landkreis Wesel) verlaufende zweigleisige Eisenbahnstrecke soll insbesondere um ein drittes Streckengleis ergänzt und mit Lärmschutzwänden versehen werden. Die Stadt Voerde und ein enteignungsbetroffener Anlieger erhoben Klage. Das sowohl erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen nun zurückgewiesen. Die Inanspruchnahme von Randflächen des Wohngrundstücks des klagenden Bürgers für das Vorhaben sei verhältnismäßig. Weitergehender Risikoanalysen zu Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß konkreter Unfallszenarien - namentlich mit Blick auf Gefahrguttransporte - bedürfe es im Rahmen der trassenbezogenen Planfeststellung nicht.

Stadt Voerde nicht in kommunalen Rechten verletzt

Rechtsverstöße des Planfeststellungsbeschlusses zulasten der Stadt Voerde seien ebenfalls nicht gegeben, so die Leipziger Richter weiter. Dies betreffe insbesondere den Entfall eines Bahnübergangs und die Ausführung der Lärmschutzwände. Die Beseitigung des Bahnübergangs tangiere das kommunale Selbstverwaltungsrecht weder im Hinblick auf die Planungshoheit noch in Bezug auf Belange des Brandschutzes. Die Gestaltung der Lärmschutzwände verletzte ebenfalls nicht das Selbstgestaltungsrecht der Stadt und dürfe der Ausführungsplanung überlassen bleiben.

BVerwG, Urteil vom 23.06.2021 - 7 A 9.20

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2021.