Ein Notwegerecht kann auch dann bestehen, wenn der in der Baugenehmigung vorgesehene Weg technisch nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand herstellbar ist. Maßgeblich sind laut Bundesgerichtshof die heutigen technischen und rechtlichen Verhältnisse. Dies gelte auch für die Frage, welchen Anforderungen ein solcher Zugang heute genügen müsse.
Mehr lesenDie baurechtliche Genehmigung einer Garage stellt nur einen notwendigen, nicht aber einen hinreichenden Grund für ein Notwegerecht dar. Der Bundesgerichtshof stellte mit Blick auf eine vorangegangene Entscheidung klar, dass dies auch dann gilt, wenn der Stellplatz nicht mehr angefahren werden kann. Eine eingetragene Baulast auf dem Nachbargrundstück für die Zufahrt genüge ebenfalls nicht.
Mehr lesenDer Eigentümer eines ehemals herrenlosen Weges darf die Nutzung seines Weges durch die anliegenden Grundstückseigentümer nicht behindern, wenn deren Grundstücke im Übrigen keine direkte Anbindung an einen öffentlichen Weg haben. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Dass letztere sich das Wegegrundstück nicht selbst angeeignet haben, hindere sie nicht, sich auf die Notlage zu berufen.
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