Bei einem notariellen Nachlassverzeichnis gibt es öfter Streit darüber, ob das Verzeichnis vollständig ist und der Notar genügend ermittelt hat. Laut BGH muss der Notar aber ohne konkrete Anhaltspunkte nicht in alle Richtungen ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren.
Mehr lesenEin Notar übernimmt den Auftrag, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, bleibt aber untätig. Dann kann nur der Erbe die Notarbeschwerde einreichen. Die für die Haftung entwickelten Kriterien, wonach auch mittelbar Betroffene geschützt werden, sind auf die Untätigkeit nicht übertragbar, so der BGH.
Mehr lesenDer Testamentsvollstrecker ist gesetzlich verpflichtet, den Erben "unverzüglich" nach der Annahme seines Amtes ein Verzeichnis über den seiner Verwaltung unterliegenden Nachlass vorzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dies aber nicht zwingend bedeute, dass die Erstellung innerhalb weniger Wochen erfolgen muss. Vielmehr könne dies bei einem größeren und komplexeren Nachlass auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Mehr lesenBieten die Angaben des Erben zu Zweifeln Anlass, ob die Erstellung des Nachlassverzeichnisses sorgfältig erfolgt ist, kann der Pflichtteilsberechtigte von ihm verlangen, die Richtigkeit aller aufgeführten Positionen an Eides Statt zu versichern. Der Bundesgerichtshof hält es dabei für irrelevant, ob das Verzeichnis von einem Notar oder von dem Erben selbst erstellt worden ist. Damit ist dieser Streit erstmalig höchstrichterlich entschieden worden.
Mehr lesenPflichtteilsberechtigte haben gegen den Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Sie können auch verlangen, dass das Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird. Welche Pflichten den Notar hierbei treffen, hat das Oberlandesgericht Celle konkretisiert. Es stellt unter anderem klar, dass der Notar sich bei Erstellung des Verzeichnisses nicht allein auf die Angaben des Erben verlassen darf.
Mehr lesenDer Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert die Reformüberlegungen des Bundesjustizministeriums zum notariellen Nachlassverzeichnis, insbesondere die darin enthaltene Präklusionsregelung. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor. Zudem fordert der DAV einen Belegvorlageanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben.
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