Obwohl er sich mit seiner Nachbarin auf eine Maximalhöhe von 1,80 Meter verständigt hatte, baute ein Grundstückseigentümer einen Grenzzaun von fast 2 Metern. Das AG Brandenburg lässt ihn nun zurückbauen. Es gelte die getroffene Vereinbarung und nicht die ortsübliche Höhe.
Mehr lesenDrei Hähne sind zwei zu viel – jedenfalls dann, wenn sie sich zum Missfallen des Nachbarn in Dauerschleife ankrähen. Das OLG München erklärte dem Züchter, dass man ihm nicht sein Hobby verbieten wolle. Mit nur einem Hahn komme es aber nicht mehr zum "Konkurrenzkrähen" mit postwendender Antwort.
Mehr lesenGrundstückseigentümer können nach dem bayerischen Nachbarschaftsrecht unter bestimmten Umständen blickdichte Nachbarfenster verlangen. Die Ausübung dieses "Fensterrechts" kann aber laut OLG Nürnberg in Einzelfällen unzulässig sein – zum Beispiel, wenn sonst nicht mehr genügend Licht und Luft ins Nachbarhaus kommt.
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