Donnerstag, 26.8.2021
Betreuervergütung bei späterer Mittellosigkeit des Betroffenen

Der Vergütungsanspruch eines Betreuers richtet sich gegen die Staatskasse, wenn der Schützling im Zeitpunkt der letzten Gerichtsinstanz mittellos ist. Bei der Berechnung, ob nur die geringere Stundenanzahl für die Vertretung eines armen Betreuten abgerechnet werden darf, ist demgegenüber laut Bundesgerichtshof darauf abzustellen, ob dieser im Vergütungszeitraum einkommensschwach war – entscheidend sei dabei die finanzielle Situation am Ende jeden Abrechnungsmonats. Verbindlichkeiten seien dabei nicht abzugsfähig.

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Dienstag, 16.2.2021
Zahlungen eines Opfers an Liebes-Betrüger nicht sozialwidrig

Wird eine Frau durch Zahlungen an einen Heiratsschwindler mittellos, ist ihr Verhalten nicht als sozialwidrig anzusehen und führt nicht zum Ausschluss von Sozialleistungen. Grundsätzlich dürfen die staatlichen Stellen laut Landessozialgericht Baden-Württemberg nicht prüfen, ob die Hilfebedürftigkeit durch nachvollziehbares, naives oder moralisch verwerfliches Handeln entstanden ist. Die Grenze ist vielmehr erst da zu ziehen, wo Vermögen zielgerichtet verschwendet wird, um hilfebedürftig zu werden.

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