Freitag, 22.7.2022
Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats bei Softwareeinführung

Die unternehmenseinheitliche Nutzung der Software Microsoft Office 365, die eine zentrale Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zumindest ermöglicht, muss aus technischen Gründen zwingend betriebsübergreifend geregelt sein. Dafür ist laut Bundesarbeitsgericht der Gesamtbetriebsrat zuständig. Der Einsatz der Software werde auch für den gesamten Konzern zentral verwaltet.

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Freitag, 26.11.2021
Mitbestimmung bei der Beschaffung von Schusswaffen für den Polizeidienst

Bei der Entscheidung zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die der Durchführung vollzugspolizeilicher Aufgaben dienen sollen, ist der Personalrat im Wege des Mitbestimmungsverfahrens zu beteiligen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Beschaffung der Gegenstände durch die Polizeipräsidentin sei eine mitbestimmungspflichtige Gestaltung der Arbeitsplätze im Sinne des Berliner Personalvertretungsgesetz (BlnPersVG).

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