Freitag, 22.7.2022
Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats bei Softwareeinführung

Die unternehmenseinheitliche Nutzung der Software Microsoft Office 365, die eine zentrale Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zumindest ermöglicht, muss aus technischen Gründen zwingend betriebsübergreifend geregelt sein. Dafür ist laut Bundesarbeitsgericht der Gesamtbetriebsrat zuständig. Der Einsatz der Software werde auch für den gesamten Konzern zentral verwaltet.

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