Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist bei Sachverständigen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung im europäischen Kontext unterbreitet.
Mehr lesenBeim Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses, das wegen Erreichens einer tarifvertraglichen Regelaltersgrenze enden würde, steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Laut Bundesarbeitsgericht entspricht die Vereinbarung einer Entscheidung des Arbeitsgebers über die Neubesetzung der Stelle. Die Regel des § 41 Satz 3 SGB VI, wonach der Renteneintritt einvernehmlich herausgeschoben werden kann, führe nicht zu einer anderen Sichtweise.
Mehr lesenSteht dem Betriebsrat wegen der Verletzung seines Mitbestimmungsrechts gegen den Arbeitgeber ein Anspruch zu, muss dieser nach § 87 BetrVG lediglich den betriebsverfassungswidrigen Zustand beseitigen. Die Folgen seines Verstoßes sind laut Bundesarbeitsgericht vom Arbeitgeber aber nicht rückgängig zu machen. Solche Beeinträchtigungen könnten nur schadensersatzrechtlich ausgeglichen werden. So sei etwa eine Löschung von weitergegebenen Daten der Arbeitnehmer bei Dritten nicht zu veranlassen.
Mehr lesenDer Betriebsrat eines Krankenhauses hat bei der Ausgestaltung eines Besucherkonzepts für ein Krankenhaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22.01.2021 unter Verweis auf die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG entschieden. Der Betriebsrats dürfe mitbestimmen, weil es sich um betriebliche Regelungen über den Gesundheitsschutz handele. Gegen die Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Mehr lesenBei der Wiederöffnung von Geschäften und Betrieben nach dem Corona-Lockdown können Betriebsräten Mitbestimmungsrechte zustehen, deren Missachtung ein einstweiliges Verbot der Beschäftigung der Mitarbeiter nach sich ziehen kann. Der Betriebsrat könne aber keine Betriebsschließung verlangen, auch nicht bis zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Umsetzung des "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards" des Bundesarbeitsministeriums, so das Arbeitsgericht Hamm.
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