Darf die US-Regierung bei ihrer Abschiebepolitik ausländische Protestierende wegen politischer Meinungsäußerungen ins Visier nehmen? Ein Richter in Boston bezieht klar Stellung.
Mehr lesenDie Atombombenexplosionen in Hiroshima und Nagasaki sowie die Mondlandung gab es nicht. Sagt zumindest der Autor eines Buches, was eine Stadtbücherei dazu brachte, das bei ihr stehende Exemplar mit einem Warnhinweis zu versehen. Den muss sie nun wieder entfernen.
Mehr lesenWenn es nach russischen Behörden ginge, hätte Google regimekritische YouTube-Videos löschen müssen, während der pro-russische Kanal Tsargrad TV bleiben sollte. Nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern auch eine Verletzung der Meinungsfreiheit, meint der EGMR.
Mehr lesenZwei Juraprofessoren streiten sich über die Rezension eines Lehrbuchs. Das KG befand nun, dass der Plagiatsvorwurf vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Mehr lesenAuch in Deutschland demonstrieren Menschen immer wieder gegen den Gaza-Krieg. Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert deutsche Behörden für ihr Vorgehen.
Mehr lesenZehn Bürgerrechtsorganisationen sehen in ihrem jährlichen Sammelband Bürgerrechte massiv bedroht. Der Staat sei nicht mehr meinungsneutral, verbiete Protestcamps und beschneide Grundrechte für die "Staatsräson". Die "Gesinnungskontrolle" treffe besonders marginalisierte Gruppen.
Mehr lesenEine Stadtbücherei versah das Buch eines Autors mit einem Einordnungshinweis. Dies verletze ihn nicht in seinen Grundrechten, entschied das VG Münster. Eine Bücherei dürfe inhaltlich zu den Werken Stellung nehmen, die sie verleiht - in Form von Empfehlungen, aber auch von Kritik.
Mehr lesenBei der Beurteilung einer Politikerbeleidigung durch ein Plakat bei einer Versammlung darf nicht nur allein die Äußerung an sich berücksichtigt werden: Laut BayObLG müssen auch der Inhalt des Plakats, das Thema der Demonstration und die Anzahl der Versammelten gewürdigt werden.
Mehr lesenVergangenen Frühling war die New Yorker Columbia-Universität Epizentrum für propalästinensische Gaza-Proteste. Die US-Regierung bezeichnet diese als antisemitisch. Jetzt soll ein palästinensischer Demonstrant abgeschoben werden, obwohl er eine Greencard und eine schwangere amerikanische Frau hat.
Mehr lesenRussland hat durch Gesetze zur Unterdrückung von Meinungen zu seiner Ukraine-Invasion gegen die EMRK verstoßen, insbesondere gegen die in Art. 10 der Konvention geschützte Meinungsfreiheit. Laut EGMR zielten die Gesetze darauf ab, jede abweichende Meinung zu kriminalisieren.
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