Bei der Beurteilung einer Politikerbeleidigung durch ein Plakat bei einer Versammlung darf nicht nur allein die Äußerung an sich berücksichtigt werden: Laut BayObLG müssen auch der Inhalt des Plakats, das Thema der Demonstration und die Anzahl der Versammelten gewürdigt werden.
Mehr lesenVergangenen Frühling war die New Yorker Columbia-Universität Epizentrum für propalästinensische Gaza-Proteste. Die US-Regierung bezeichnet diese als antisemitisch. Jetzt soll ein palästinensischer Demonstrant abgeschoben werden, obwohl er eine Greencard und eine schwangere amerikanische Frau hat.
Mehr lesenRussland hat durch Gesetze zur Unterdrückung von Meinungen zu seiner Ukraine-Invasion gegen die EMRK verstoßen, insbesondere gegen die in Art. 10 der Konvention geschützte Meinungsfreiheit. Laut EGMR zielten die Gesetze darauf ab, jede abweichende Meinung zu kriminalisieren.
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