Meinungsfreiheit bei Gaza-Demos: Europarat beschwert sich bei Dobrindt

Auch in Deutschland demonstrieren Menschen immer wieder gegen den Gaza-Krieg. Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert deutsche Behörden für ihr Vorgehen.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, hat sich besorgt über das Vorgehen der deutschen Behörden bei Demonstrationen gegen den Gaza-Krieg geäußert. In einem Brief an Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit bei Protesten.

Berichten zufolge sei es zu "exzessiver Gewalt" der Polizei gegen Demonstranten gekommen, darunter auch gegen Minderjährige, schrieb O'Flaherty. Auch habe es Verletzte gegeben. Einzelne Teilnehmer seien angeblich einer übermäßigen Online- und Präsenzüberwachung sowie willkürlichen Polizeikontrollen ausgesetzt gewesen. O'Flaherty forderte die deutsche Regierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminieren.

Demos in Berlin in der Kritik

Konkret bezog sich der Ire mit seiner Kritik etwa auf Demonstrationen in Berlin. In einigen Fällen wie bei einer Versammlung am 15. Mai dieses Jahres hätten die Behörden Proteste auf stationäre Versammlungen eingeschränkt. Seines Wissens werde zudem seit Februar 2025 die Verwendung der arabischen Sprache und kultureller Symbole bei Demos eingeschränkt.

Bei verschiedenen Demonstrationen kam es in der Vergangenheit teils zu gewalttätigen Ausschreitungen, sowohl Teilnehmer als auch Polizisten wurden dabei verletzt. Bei einer Kundgebung am palästinensischen Nakba-Gedenktag kam es in Berlin etwa zu Tumulten und heftigen Rangeleien zwischen Demonstranten und Polizei. Teilnehmer bewarfen Polizisten mit Getränkedosen und anderen Gegenständen und bespritzten sie mit roter Farbe. Der Gedenktag am 15. Mai erinnert an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im Zusammenhang mit der Staatsgründung Israels und dem ersten Nahostkrieg im Jahr 1948.

Im Februar hatte die Berliner Polizei eine Kundgebung nur an einem beschränkten Versammlungsort statt als Protestzug erlaubt. Als weitere Auflage galt, dass nur Deutsch und Englisch gesprochen werden durfte. Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) erklärte dazu im Februar, es habe bei einer vorangegangenen Versammlung Hass und Hetze gegeben, die nicht zu dulden seien. Zugleich betonte sie: "Wir werden keine pauschalen Verbote aussprechen."

O'Flaherty: Rechtlicher Spielraum für Einschränkungen äußerst klein

Beschränkungen seien mit dem Hinweis auf die öffentliche Ordnung und den öffentlichen Frieden verhängt worden, so schreibt O'Flaherty in seinem Brief weiter. Die Rechtsprechung des EuGH für Menschenrechte lege aber fest, dass die Meinungsfreiheit "nicht nur für Informationen und Ideen gilt, die positiv aufgenommen werden, als harmlos angesehen werden oder jemanden gleichgültig lassen".

Der Europarat ist von der EU unabhängig und wurde 1949 zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaat in Europa gegründet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat.

Redaktion beck-aktuell, cil, 20. Juni 2025 (dpa).

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