Mittwoch, 3.5.2023
Irreführende Werbung für Meditonsin untersagt

Für das homöopathische Mittel Meditonsin bei Erkältungskrankheiten darf mit bestimmten Werbeaussagen nicht mehr geworben werden. Das gelte etwa für die Beschreibung "rasche und zuverlässige Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome" auf der Homepage, wie ein Sprecher des OLG-Hamm erläuterte. Dadurch werde fälschlich der Eindruck erweckt, dass bei Einnahme des Mittels ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne.

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Montag, 14.11.2022
Erkältungsmittel Meditonsin darf nicht mit sicherem Behandlungserfolg werben

Das Landgericht Dortmund hat dem Hersteller des homöopathischen Erkältungsmittels Meditonsin eine Werbung mit falschen Gesundheitsversprechen untersagt. Wie die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen meldet, hat das Gericht für die beanstandeten Werbeaussagen keine ausreichende Evidenz gesehen. Insbesondere dürfe kein sicherer Behandlungserfolg suggeriert werden.

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