Für das homöopathische Mittel Meditonsin bei Erkältungskrankheiten darf mit bestimmten Werbeaussagen nicht mehr geworben werden. Das gelte etwa für die Beschreibung "rasche und zuverlässige Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome" auf der Homepage, wie ein Sprecher des OLG-Hamm erläuterte. Dadurch werde fälschlich der Eindruck erweckt, dass bei Einnahme des Mittels ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden könne.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat die Werbeanzeige einer Möbelhändlerin zu sogenannten Küchentagen für irreführend erachtet und einer Unterlassungsklage stattgegeben. Verbraucher würden unter anderem über die Laufzeit der Rabattaktion irregeführt, da sich im Blickfang eine kurze Befristung finde, im Kleingedruckten aber ein späteres Ende der Rabattaktion genannt werde.
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