Freitag, 13.1.2023
Irreführende Werbung eines Möbelhauses für Rabattaktion

Das Landgericht München I hat die Werbeanzeige einer Möbelhändlerin zu sogenannten Küchentagen für irreführend erachtet und einer Unterlassungsklage stattgegeben. Verbraucher würden unter anderem über die Laufzeit der Rabattaktion irregeführt, da sich im Blickfang eine kurze Befristung finde, im Kleingedruckten aber ein späteres Ende der Rabattaktion genannt werde. 

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