Wenn der Tiefpreis bloß der Tiefpreis der vergangenen zwei Tage ist, liest er sich gleich weniger verlockend. Am Donnerstag entscheidet der EuGH zur Frage, wie Unternehmen ihre Rabatte bewerben dürfen. Stefan Weidert erklärt, worum sich der Streit dreht.
Mehr lesenDas Landgericht München I hat die Werbeanzeige einer Möbelhändlerin zu sogenannten Küchentagen für irreführend erachtet und einer Unterlassungsklage stattgegeben. Verbraucher würden unter anderem über die Laufzeit der Rabattaktion irregeführt, da sich im Blickfang eine kurze Befristung finde, im Kleingedruckten aber ein späteres Ende der Rabattaktion genannt werde.
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