Weitere Werbeaussagen beanstandet
Auch die Aussagen, im Rahmen einer "apothekenbasierten Beobachtungsstudie" seien "gute Wirksamkeit und Verträglichkeit erneut eindrucksvoll bestätigt" worden und "alle Erkältungsbeschwerden zeigten eine deutliche Besserung im Verlauf der Erkrankung" seien irreführende Werbung und müssten unterlassen werden, so das OLG Hamm. Es folgte damit der Auffassung des Landgerichts Dortmund, das die Meditonsin vertreibende Firma im Herbst zur Unterlassung bestimmter Aussagen verurteilt hatte (vgl. GRUR-RS 2022, 32316).
Berufung zurückgenommen
Das OLG hat laut seinem Sprecher klargestellt, dass die Berufung der Firma gegen das Dortmunder Urteil voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Das Unternehmen habe daraufhin die Berufung gestern zurückgenommen. Damit sei das Dortmunder Urteil rechtskräftig, so der OLG-Sprecher. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die mehrere Werbeaussagen als unlautere Werbung und als unzulässig kritisiert hatte.