Montag, 13.6.2022
Bußgeld wegen Verstoßes gegen Maskenpflicht

Ein hessischer Landtagsabgeordneter der AfD muss eine Geldbuße von 100 Euro zahlen, weil er im Rahmen einer Kreistagssitzung im Publikumsbereich des öffentlich zugänglichen Gebäudes keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwarf den Antrag des Abgeordneten auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung, die damit rechtskräftig ist.

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Donnerstag, 31.3.2022
Beharrlicher Maskenpflichtverstoß auf Demo rechtfertigt Ingewahrsamnahme

Weigert sich der Teilnehmer einer Demonstration (hier: gegen die Corona-Maßnahmen) trotz angeordneter Maskenpflicht, bei der Versammlung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, darf er in Gewahrsam genommen werden, wenn nur so sein weiterer Aufenthalt auf der Versammlung ohne Maske verhindert werden kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.02.2022 bestätigt.

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