Ein hessischer Landtagsabgeordneter der AfD muss eine Geldbuße von 100 Euro zahlen, weil er im Rahmen einer Kreistagssitzung im Publikumsbereich des öffentlich zugänglichen Gebäudes keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwarf den Antrag des Abgeordneten auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung, die damit rechtskräftig ist.
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