Montag, 13.6.2022
Bußgeld wegen Verstoßes gegen Maskenpflicht

Ein hessischer Landtagsabgeordneter der AfD muss eine Geldbuße von 100 Euro zahlen, weil er im Rahmen einer Kreistagssitzung im Publikumsbereich des öffentlich zugänglichen Gebäudes keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verwarf den Antrag des Abgeordneten auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die amtsgerichtliche Verurteilung, die damit rechtskräftig ist.

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