Leih- und Stammarbeitnehmer dürfen nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts Anthony Collins unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere angemessene Vorteile gewährt werden, betonte er in seinen Schlussanträgen. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeitnehmerin aus Deutschland, die rund ein Drittel weniger Stundenlohn als Stammmitarbeiter bekommt.
Mehr lesenDie Leiharbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub und das entsprechende Urlaubsgeld dürfen nicht geringer ausfallen, als wenn sie vom entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz und für die gleiche Beschäftigungsdauer eingestellt worden wären. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Mehr lesenDas Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat am 21.04.2022 drei Entfristungsklagen von Arbeitnehmern bei VW stattgegeben und in weiteren sieben Fällen die Berufung gegen die klageabweisenden Urteile zurückgewiesen. Bei den von der Klageabweisung betroffenen tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen liege weder ein Verstoß gegen die europäische Richtlinie über Leiharbeit vor, noch greife der Einwand des Rechtsmissbrauchs, so das Gericht.
Mehr lesenDas Bundesarbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Vergütung von Leiharbeitnehmern angerufen. Unter anderem geht es darum, ob durch Tarifvertrag vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern abgewichen werden kann.
Mehr lesenEs bleibt dabei: Bestreikte Unternehmen dürfen Leiharbeitnehmer nicht als Streikbrecher einsetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.06.2020 die Vereinbarkeit des entsprechenden Verbots in § 11 Abs. 5 AÜG als vereinbar mit der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG bestätigt. Der Gesetzgeber habe seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten.
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