Ein ausländischer Lebensversicherer musste den Verbraucher nicht darauf hinweisen, dass er nicht einem deutschen Sicherungsfonds angehört. Eine derartige "negative" Informationspflicht lässt sich dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG a.F.) laut Bundesgerichtshof nicht entnehmen. Zu erteilen waren ausdrücklich nur Angaben über "die Zugehörigkeit" des Versicherers zu einem Sicherungsfonds.
Mehr lesenDie unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen kann zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zulasten einer Frau entschieden, die nun rund 14.000 Euro zurückerstatten muss.
Mehr lesenDie Frage, ob die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf des Bezugsrechts auf den Todesfall enthält, ist durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu beantworten. Dafür gibt es laut Bundesgerichtshof allerdings keinen allgemeinen Erfahrungssatz. Entscheidend ist der Wille des Versicherungsnehmers.
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