Die unterbliebene Mitteilung von Kapitallebensversicherungen kann zu erheblichen Rückforderungen von Grundsicherungsleistungen führen, die den Wert der Versicherungen sogar übersteigen können. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zulasten einer Frau entschieden, die nun rund 14.000 Euro zurückerstatten muss.
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