Dienstag, 18.4.2023
Kein Widerruf des Bezugsrechts durch Kündigung der Lebensversicherung

Die Frage, ob die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf des Bezugsrechts auf den Todesfall enthält, ist durch Auslegung der Erklärung im Einzelfall zu beantworten. Dafür gibt es laut Bundesgerichtshof allerdings keinen allgemeinen Erfahrungssatz. Entscheidend ist der Wille des Versicherungsnehmers.

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