Donnerstag, 21.4.2022
Abgasskandal: BGH bestätigt Linie in Leasing-Fällen

Vom Abgasskandal betroffene Kunden, die ein Fahrzeug geleast und später gekauft haben, haben keinen deliktsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten. Der Bundesgerichtshof hat mit drei Urteilen vom 21.04.2022 seine bisherige Linie bestätigt. Denn solange das Fahrzeug ohne größere Einschränkungen habe genutzt werden können, habe der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt. Offen gelassen hat der BGH aber, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Fahrzeug nach der Leasing-Zeit übernimmt.

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Donnerstag, 2.9.2021
Dieselskandal: Wohl kein Schadenersatz bei geleasten Autos

Wer manipulierte Dieselautos geleast hat, hat wohl keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof führte heute in deutlichen Worten aus, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Autos. Das im verhandelten Fall beklagte Unternehmen Audi könne daher vermutlich nicht verpflichtet werden, dem Kläger die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH am 16.09.2021.

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Donnerstag, 4.2.2021
Isolierte Drittwiderklage in Leasingsache zulässig

Eine Leasingnehmerin darf die Autoverkäuferin in demselben Prozess, in dem sie selbst wegen rückständiger Leasingraten verklagt wird, auf Gewährleistung an dem Leasingfahrzeug verklagen. Diese "isolierte Drittwiderklage" hält der Bundesgerichtshof für zulässig, weil ein enger tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang zwischen den Klagegegenständen besteht.

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Donnerstag, 5.11.2020
Neuwert-Entschädigung steht Leasingnehmer zu

Einem Leasingnehmer, der vertraglich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung verpflichtet ist und diese zum Neuwert abschließt, steht bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags nach einem Fahrzeugdiebstahl der Übererlös aus der Versicherungsentschädigung zu. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.09.2020 entschieden und damit einen Meinungsstreit zu dieser Frage geklärt.

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Dienstag, 30.6.2020
Widerrufsbelehrung in Sixt-Leasingvertrag fehlerhaft

Das Oberlandesgericht München hat das Unternehmen Sixt am 18.06.2020 dazu verurteilt, einen Kilometer-Leasingvertrag mit einem Verbraucher rückabzuwickeln. Dies teilte die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig am 30.06.2020 mit. Der Verbraucher habe den Vertrag wirksam widerrufen, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Er müsse sich auch weder einen Ersatz des Wertverlustes noch der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

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