Dieselskandal: Wohl kein Schadenersatz bei geleasten Autos
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Wer manipulierte Dieselautos geleast hat, hat wohl keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof führte heute in deutlichen Worten aus, dass Leasing nach ersten Erwägungen des Senats grundsätzlich anders zu bewerten sei als der Kauf eines vom Dieselskandal betroffenen Autos. Das im verhandelten Fall beklagte Unternehmen Audi könne daher vermutlich nicht verpflichtet werden, dem Kläger die Leasingraten zurückzuerstatten. Verkünden will der BGH am 16.09.2021.

BGH will Grundsatzentscheidung für Leasingfälle treffen

Damit steht jetzt eine Grundsatzentscheidung bevor, wie ein BGH-Sprecher erläuterte. Die Tendenz ist aber schon recht deutlich: Mit der Entscheidung für Leasing erwerbe man das Recht, das Auto über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu fahren - genau dieses Recht habe der Kläger auch uneingeschränkt ausüben können, so die Richter. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren. 

Kläger hatte den Wagen nach dem Leasing gekauft

Geklagt hatte ein Mann aus dem Ostalbkreis: Er hatte 2009 einen Audi mit dem Skandalmotor EA189 vier Jahre lang geleast. Nach Ablauf der Leasingzeit kaufte er den Wagen. Er möchte nicht nur das Geld für die Raten zurück, sondern auch den Kaufpreis abzüglich Wertverlust wiederhaben. Der BGH machte dem Mann auch in diesem Punkt keine großen Hoffnungen. Ob Audi als Konzerntochter von VW überhaupt vom Betrug Kenntnis gehabt habe, sei in der Vorinstanz nicht ausreichend dargelegt worden. Die Anwälte von Audi zeigten sich mit Blick auf die BGH-Ausführungen erfreut. Zum einen habe Audi von den manipulierten Motoren nichts gewusst. Zum anderen seien Ansprüche auf Erstattung von Leasing-Raten abwegig, argumentierten sie. "Hätte ich geahnt, dass der Motor manipuliert ist, hätte ich den Wagen damals weder geleast noch gekauft", sagte dagegen der 45-jährige Kläger im Anschluss an die Verhandlung. Er hoffe darauf, wenigstens im Bezug auf den Kaufpreis nicht leer auszugehen. Die Vorinstanz hatte dem Kläger Schadenersatz für den Kauf zugesprochen, eine Erstattung von Leasingraten aber ebenfalls verneint.

Streit um 26.000 Euro für Leasingraten

Der BGH hat bereits grundsätzlich entschieden, dass betroffene Diesel-Käufer ihr Auto an Volkswagen zurückgeben und sich - abzüglich des Wertverlusts für die gefahrenen Kilometer - den Kaufpreis erstatten lassen können. Noch offen ist, was beim Leasen gilt. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt, aber auch bei der Konzerntochter Audi eingesetzt. Die Klage im vorliegenden Fall richtet sich direkt gegen Audi. Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern “mietet“ es für einen vorher vereinbarten Zeitraum mit monatlichen Raten für die Nutzung. Im Fall des Klägers aus Baden-Württemberg waren dabei fast 26.000 Euro aufgelaufen.

BGH - VII ZR 192/20

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2021 (dpa).